KR-Newsletter 05/2023 - 06.11.2023

Schwerpunktgeschäfte der November-Session

Die 15. Sitzung (7. November 2023) der November-Session steht im Zeichen einiger Rechtsetzungsgeschäfte.

Traktandum 2: RG 182/2023: Teilrevision Gebührentarif

Die 15. Sitzung (7. November 2023) der November-Session steht im Zeichen einiger Rechtsetzungsgeschäfte. Als zweites Traktandum wird die Teilrevision Gebührentarif behandelt. Mit dieser Teilrevision sollen verschiedene Anpassungen im Gebührentarif aufgenommen, beziehungsweise ergänzt oder gestrichen werden. Zum einen beantragt die Finanzkontrolle, dass sie zu Gesuchen auf Erlass von Gebühren, Zinsen und Auslagenersatz keine Zustimmung mehr erteilen muss. Des Weiteren sollen die Auslagenentschädigungen der Verordnung über Eich-und Kontrollgebühren im Messwesen verankert werden. Zu diesem Punkt stellt die Finanzkommission einen Änderungsantrag. Sie beantragt, dass § 136bis (neu) lit. a) zu Reise und Reisezeit gestrichen wird. Zu guter Letzt beantragt der Regierungsrat, eine neue Aufschlüsselung der Gebühren für die Bewilligung von Kleinspielen. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission beantragt eine Anpassung der Mindestgebühr auf den aktuell rechtskräftigen Betrag von CHF 30.- anstelle der vorgeschlagenen Gebühr von CHF 100.-. Zudem ergänzt die Finanzkommission den Antrag mit einer Erweiterung des Begriffs Kleinlotterien: Kleinlotterien wie Lottos und Tombolas. Der Regierungsrat hat allen Anträge zugestimmt.

Traktandum 3: RG 105/2023: Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und Änderung des Gebührentarifs

Zudem ist die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und Änderung des Gebührentarifs  traktandiert. Basierend auf dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das zu Änderungen an insgesamt 13 Bundesgesetzen geführt hat, wurde auch das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) angepasst. Neu enthält das BWIS vorbeugende polizeiliche Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) verfügt die im konkreten Einzelfall erforderliche Massnahme auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) oder eines Kantons. Der Vollzug und die Kontrolle der angeordneten Massnahmen obliegen dem jeweiligen Kanton. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll grundsätzlich die Polizei Kanton Solothurn für die Erfüllung der neuen Aufgaben als zuständig erklärt werden. Einzig in Bezug auf den Vollzug einer von fedpol allenfalls angeordneten elektronischen Überwachung ist vorgesehen, diese Aufgabe dem Amt für Justizvollzug zuzuweisen. Die Justizkommission beantragt eine Änderung an § 72 Abs. 2, welcher der Regierungsrat zugestimmt hat. Des Weiteren sollen mit der Gesetzesänderung zwei dienstrechtliche Bestimmungen über die Kantonspolizei angepasst und zwei vom Bundesgericht verlangte Anpassungen am Gesetz über die Kantonspolizei vorgenommen werden.

Traktandum 4: RG 136/2023: Änderung des Sozialgesetzes: Einführung der frühen Sprachförderung

Das vierte Traktandum trägt den Titel Änderung des Sozialgesetzes: Einführung der frühen Sprachförderung. Mit der vorliegenden Änderung soll die frühe Sprachförderung als weiteren Teilbereich der frühen Förderung im Sozialgesetz (SG) verankert werden. Vorgesehen ist ein Angebotsobligatorium ohne Besuchsobligatorium. Demnach sollen die Einwohnergemeinden zum einen verpflichtet werden, nach Massgabe einer standardisierten Sprachstanderhebung den sprachlichen Förderbedarf der Kinder abzuklären. Zum anderen haben sie künftig dafür besorgt zu sein, ein freiwilliges Angebot der frühen Sprachförderung sicherzustellen. Die Förderung soll dabei möglichst im Rahmen von bestehenden Angeboten der frühen Förderung (Spielgruppen) oder der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen. Die Sozial- und Gesundheitskommission stellt einen Änderungsantrag bezüglich des Zeitpunkts einer Evaluation zu den Auswirkungen. Der Regierungsrat stimmt der Änderung, dass die Evaluation bereits nach drei Jahren anstatt nach fünf Jahren erfolgen soll, zu. Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag von Johanna Bartholdi (FDP.Die Liberalen) vor. Sie fordert, dass Einwohnergemeinden mittels Verfügung Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen zum Besuch der frühen Sprachförderung verpflichten können.

Die entsprechenden Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.