KR-Newsletter 01/2024 - 29.01.2024

Schwerpunktgeschäfte der Januar-Session

Der Kantonsrat wird sich an seiner ersten Session 2024 unter der Leitung des neuen Kantonsratspräsidenten Marco Lupi unter anderem drei Schwerpunktgeschäften widmen.

Traktandum 3: SGB 253/2023: Wasserwirtschaftsplanung in trockenheitsgefährdeten Einzugsgebieten und Regionen (WATER) / Bewilligung eines Verpflichtungskredits

Sowohl im bebauten Gebiet wie auch ausserhalb der Siedlungen wird Wasser gegenüber früher weniger gut zurückgehalten. Während im Siedlungsgebiet die fortschreitende Versiegelung zu dieser Entwicklung führt, wird der rasche Wasserabfluss ausserhalb des Siedlungsgebiets durch die Begradigung der Gewässer sowie den Bau von Drainagen verursacht. Über Jahre ging es in erster Linie darum, überflüssiges Wasser möglichst rasch abzuleiten. Mit der Zunahme von längeren Trockenperioden in den Sommermonaten muss diese Handlungsmaxime überdacht werden. Das Wasser soll vermehrt zurückgehalten werden, damit die Böden weniger rasch austrocknen, Gewässer länger Wasser führen, Wasserfassungen nachhaltiger gespiesen werden und in den Siedlungen ein angenehmeres Mikroklima herrscht. Gleichzeitig soll dazu beigetragen werden, dass die in den letzten Jahren verstärkt beobachteten Starkniederschläge die Kanalisationen weniger oft überlasten und zu weniger Überschwemmungen durch Oberflächenabfluss führen. Basierend auf dem für erheblich erklärten Auftrag von Michael Ochsenbein «Einen grossen Wurf in der Rückhaltung von Wasser umsetzen» (A 0209/2020) unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit, um das Projekt WATER umzusetzen. Innerhalb des Projekts WATER werden in sechs Gebieten mit erhöhtem Trockenheitsrisiko regionale Entwässerungspläne zur Bekämpfung der Trockenheit erarbeitet. Sowohl die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) als auch die Finanzkommission (FIKO) stimmen der Vorlage des Regierungsrats zu.

Traktandum 4: SGB 241/2023: Standesinitiative «Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache»

Am 29. März 2023 hat ein fraktionsübergreifendes Gremium einen dringlichen Auftrag mit dem Ziel, eine Standesinitiative zur Mitsprache der Kantone bei kantonsübergreifenden Vorhaben zu erstellen, eingereicht. Der Regierungsrat hat dem Vorstoss genau wie die vorberatende Kommission mit Antrag auf einen angepassten Wortlaut zugestimmt. Der Kantonsrat hat den Auftrag schlussendlich am 17. Mai 2023 für erheblich erklärt. Nun hat der Regierungsrat die entsprechende Vorlage dazu ausgearbeitet und die UMBAWIKO hat dieser zugestimmt. Weitere Informationen zum Instrument Standesinitiative sind im folgenden Artikel zu finden: Instrument Standesinitiative.

Traktandum 51: WG 200/2023: Wahl von zwei Oberrichterinnen oder Oberrichtern für den Rest der Amtsperiode 2021-2025

Für die zwei freien Stellen als Oberrichter oder Oberrichterin hat die Justizkommission (JUKO) einen Dreier-Vorschlag unterbreitet. Sie schlagen Stefan Hagmann, Philipp Rauber und Claude Schibli zur Wahl vor.

Traktandum 52: RG 147/2023: Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV)

Im Rahmen einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung sollen einerseits erheblich erklärte parlamentarische Vorstösse umgesetzt, andererseits kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. In diesem Rahmen soll unter anderem die Baubewilligungsfreiheit gewisser Bauten und baulicher Anlagen normiert werden. Darüber hinaus soll die Errichtung innenliegender Luft/Wasser-Wärmepumpen einem Meldeverfahren unterstellt werden. Schliesslich soll die bereits bestehende Rechtsgrundlage (Delegationsnorm) für das elektronische Baugesuchsverfahren im Hinblick auf die konkrete Umsetzung den technischen Anforderungen angepasst werden. Die UMBAWIKO hat zu diesem Geschäft einen Änderungsantrag gestellt, der einerseits das Meldeverfahren bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen von 60 auf 30 Tage verringern soll. Andererseits sollen die Gemeinden mehr Möglichkeiten bekommen, in ihrem Baureglement die Grenz- und Gebäudeabstände zu reduzieren. Zu guter Letzt möchte die UMBAWIKO die Umgebungsgestaltung reglementieren und Stein- und Schottergärten sowie das Anpflanzen von einigen invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagen. Der Regierungsrat hat dem Antrag zugestimmt. Des Weiteren sind diverse Einzelanträge eingegangen, die sich den Abläufen des Bewilligungsprozesses, der Gemeindeautonomie und dem Umweltschutz widmen. Aufgrund der Vielzahl an Änderungsanträgen von Einzelpersonen hat nun eine Gruppe von Parlamentariern aus unterschiedlichen Fraktionen einen Rückweisungsantrag an die vorberatende UMBAWIKO eingereicht.

Die entsprechenden Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.

Autorin: Svenja Hofer