Nutzung öffentlicher Quellen

Die Quelle ist ein Ort, an dem Grundwasser auf natürliche Weise austritt. Grundwasser und damit auch Quellwasser sind ein bedeutendes Allgemeingut, dessen Nutzung im Interesse der Allgemeinheit geregelt ist.

Im Kanton Solothurn bilden das Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) und die Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung von Quellen. Das Gesetz klassiert die besonders ergiebigen und wichtigen Quellen als öffentliche Quellen. Ihre Nutzung ist konzessions- oder bewilligungspflichtig. Zudem fallen Nutzungsgebühren an. Die Nutzung von Wasser öffentlicher Quellen ist damit der Nutzung von Grundwasser gleichgestellt.

Konzessions- und Bewilligungspflicht

Die gesetzlichen Grundlagen bezeichnen  Quellen oder Quellgruppen, die eine langjährige mittlere Schüttung von mehr als 360 l/min aufweisen, als öffentliche Quellen. Sie gelten zugleich als öffentliches Gewässer entsprechend den Grundwasservorkommen, den meisten Bachläufen und den Flüssen. Entscheidend für die Einstufung ist nicht der Nutzungszweck sondern ausschliesslich die Ergiebigkeit einer Quelle.
Dem Kanton steht die Hoheit über das Quellwasser öffentlicher Quellen zu. Wer eine öffentliche Quelle nutzt, benötigt deshalb eine Konzession oder eine Nutzungsbewilligung des Kantons. Zudem fallen jährliche Nutzungsgebühren an.
Die Eigentumsverhältnisse an den Quellfassungsanlagen ändern sich nicht.

Gebührenpflicht

Der Kanton erhebt für die Nutzung des Quellwassers von öffentlichen Quellen einen Wasserrechtszins und einen Wasserverbrauchszins. Der Gebührentarif für die Nutzung von Quell- und von Grundwasser ist identisch.

Quellen werden in einem Kataster erfasst

Der bestehende Kataster der Quellen umfasst rund 2'800 gefasste Quellen im Kanton. Das Amt für Umwelt nimmt an, dass davon rund 100 Quellen als öffentliche Quellen klassiert werden.

Die Angaben im Quellenkataster reichen nicht aus, um die Konzessions- oder Bewilligungserteilung vorzunehmen. Ab Herbst 2011 erhebt deshalb ein vom Kanton beauftragtes Geologiebüro bei den Quellnutzern etappenweise alle fehlenden Angaben. Im Anschluss werden die öffentlichen Quellen konzessioniert oder bewilligt.