Die Infrastrukturen der Siedlungswasserwirtschaft sind langlebig. Mehr als 80% der Investitionskosten fallen auf Rohre und Speicher im Wasser- und Abwasserbereich. Gleichzeitig werden diese Anlagenarten sehr alt. Man geht von Nutzungsdauern von 60 bis 100 Jahren aus: zwei bis drei Generationen. Unsere Gesetzgebung sieht vor, dass alle Nutzer an den Kosten beteiligt werden.
Dies ist über einen so langen Zeitraum nicht einfach: insbesondere dann nicht, wenn die Anlagen überwiegend zur gleichen Zeit erbaut wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass zu Beginn grosszügige Subventionen vom Bund und Kanton geleistet wurden.
Um diese Lücke zu schliessen und nicht alle Erneuerungskosten der nächsten Generation zu überbürden, wurde das Solothurner Modell eingerichtet. Es sorgt für eine angemessene Bildung von Rücklagen, die für den Werterhalt eingesetzt werden müssen.