Steuerbuch

Nachfolgend werden sämtliche im letzten Quartal geänderten Kapitel des Steuerbuches mit den wichtigsten Änderungen aufgeführt.

Kapitel
§ 33 Nr. 1 - Fahrkosten zum Arbeitsort

  • Begrenzung Fahrkostenabzug auf Ebene Staat auf CHF 7'000 und generelle Überarbeitung infolge Anpassung kalte Progression bei der direkten Bundessteuer.

   
§ 41 Nr. 6 - Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)

  • Ziff. 1: KSTA prüft Vorsorgelösungen nicht mehr vorfrageweise auf ihre Übereinstimmung mit den BVG-Grundsätzen.
  • Ziff. 2.3: Anpassung Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre.    

§ 41 Nr. 9 - Behinderungsbedingte Kosten

  • Ziff. 2.1 und 4: Bei einem Hörverlust im besser hörenden Ohr von über 41 dB HL (Hearing-Level) liegt eine Behinderung vor. Bei einem Hörverlust im besser hörenden Ohr von über 70 dB HL gilt die Person als gehörlos und hat Anspruch auf die Gehörlospauschale von CHF 2'500. Die Gehörlosigkeit ist mit einem Akustiknachweis einer Fachperson zu belegen.
  • Ziff. 3.4: Präzisierung der Pflegestufen.