Steuerrechner

Bevor Sie starten
Der Steuerrechner ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

Die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht und für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Steuerbetrag berechnen
Für welche Steuerperiode möchten Sie den Steuerbetrag berechnen?

Steuerperioden ab 2020 (nach Einführung STAF)

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften

Link zum Steuerrechner JP der ESTV 

Steuerperioden bis 2019 (vor Einführung STAF)

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Genossenschaften und Vereine und Stiftungen

Link zum Steuerrechner JP des KSTA