Grundstückgewinnsteuer

Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens, eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs und durch juristische Personen, die sonst von der Steuerpflicht befreit sind.

Die Berechnung erfolgt mit dem Einkommenssteuertarif nach Massgabe des Gesamtsteuerfusses des Kantons, der Einwohner- und der Kirchgemeinden. Es erfolgt eine gemeinsame Rechnung durch das kantonale Steueramt.

Der Kanton führt einen Natur- und Heimatschutzfonds welcher aus den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer gespiesen wird.

Vorausberechnung beim Steueramt beantragen

Sofern der Verkauf bei der Amtsschreiberei oder dem Grundbuchamt bereits angemeldet ist, können Sie mit dem nachfolgenden Service eine Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer beim Steueramt beantragen.

Steuererklärung

Es ist eine separate Steuererklärung einzureichen. Das Formular «Steuererklärung für Grundstückgewinnsteuer» wird jeweils nach Erhalt der Steuermeldung der zuständigen Amtschreiberei vom kantonalen Steueramt zusammen mit Informationen zur Einreichung versendet.

Nachfolgend finden Sie die Wegleitung zur Steuererklärung sowie das Formular «Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer», welches elektronisch am PC ausgefüllt werden kann.

Informationen im Steuerbuch

Hier finden Sie die Informationen aus dem Steuerbuch zur Grundstückgewinnsteuer

Steueramt

Schanzmühle
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn

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