Steuerbefreite Institutionen
Freiwillige Zuwendungen
Wer an Institutionen, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen und deswegen von der Steuerpflicht befreit sind, Zuwendungen tätigt, kann diese von der Einkommenssteuer abziehen. Das Steueramt veröffentlicht eine Auflistung sämtlicher Institutionen im Kanton Solothurn, die steuerbefreit sind, sowie ein Verzeichnis mit den Links auf die entsprechenden Listen anderer Kantone.
- Verzeichnis Steuerbefreiung (pdf, 177 KB)
- Kantonale Steuerbefreiungslisten (pdf, 156 KB)