Mit dem Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 3/2021 vom 13. Januar 2021 an die Einwohnergemeinden und angegliederten Zweckverbände und Institute wurde über die Ausführungsbestimmungen zur ersten Folgebewertung von Sachanlagen im Finanzvermögen der Einwohnergemeinden per 01.01.2021 informiert. Mehr dazu finden Sie hier.