Die voraussichtlichen Beiträge und Abgaben des Finanzausgleichs Kirchgemeinden für das Jahr 2023 finden Sie auf unserer Seite Verteilung der Beiträge zum Finanzausgleich Kirchgemeinden.
Aktuell
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Finanzausgleich Kirchgemeinden 2023
28.09.2022
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Im Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022 empfehlen wir Ihnen die Handhabung zum Steuervorbezug 2023 infolge Gegenvorschlag zur Initative "Jetz si mir draa (jsmd)".
Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022
Steuerausfälle je Einwohnergemeinde
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Mit Schreiben vom 15.09.2022 wurde den Finanzverwaltungen der Bürger- und Kirchgemeinden sowie deren angegliederte Zweckverbände und Institute die Einladung zur HRM2 Einführungsinstruktion 4 zum Thema Abschluss / Jahresrechnung versendet. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Einführungsinstruktion 4 - Abschluss / Jahresrechnung.
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Der Kantonsrat hat am 7. September 2022 die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2023 beschlossen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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Budget 2023
18.08.2022Mit Schreiben vom 17. August 2022 hat das Finanzdepartement die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden über die Neuerungen und Entwicklungen, die sich auf das Budget 2023 auswirken, informiert.
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Einführung HRM2 BG / KG - Voranzeige Termin
11.07.2022Die vierte Einführungsinstruktion zum Thema Abschluss / Jahresrechnung ist als Webseminar für Dienstag, 22. November 2022 und Donnerstag, 1. Dezember 2022 vorgesehen. Die Veranstaltung richtet sich an die Finanzverwaltungen der Bürger- und Kirchgemeinden.
Am Nachmittag werden Workshops zur Vertiefung angeboten. Einladung und Programm werden zur gegebenen Zeit publiziert.
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Die Einwohnergemeinden wurden mit Kreisschreiben Nr. 4/2022 vom 7. Juli 2022 über die Einführung des Internen Kontrollsystems (IKS) informiert.
Alle Einwohnergemeinden haben bis am 30. November 2022 mit dem Online-Formular Angaben zum Stand Ihres IKS zu machen und die erforderlichen Dokumente einzureichen.
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Einführung einheitlicher Kontenplan
01.06.2022Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 wurde den Sozialregionen mitgeteilt, dass der Einführungstermin des einheitlichen Kontenplans auf das Rechnungsjahr 2024 verschoben wird.
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