Allgemein
Festlegung des jährlichen Beitrags
Die Solothurner Kirchgemeinden sollen auch in Zukunft 10 Millionen Franken für ihren Finanzausgleich erhalten. Der Regierungsrat möchte die geltende Regelung bis ins Jahr 2032 fortsetzen. Der Entscheid liegt nun beim Kantonsrat.
Untenstehend finden Sie die Unterlagen zur «Festlegung des jährlichen Betrags für den Finanzausgleich der Kirchgemeinden für die Jahre 2027 – 2032»
Die Gesetzgebung zum neuen Finanzausgleich Kirchgemeinden wurde per 1.1.2020 in Kraft gesetzt.
Konzeption und Studienarbeiten zum NFA Kirchen SO 2015-2019 finden Sie im Downloadcenter.
Abgabe und Beiträge ab 1.1.2020 finden Sie unter Verteilung der Beiträge zum Finanzausgleich Kirchgemeinden.
Kontakt: Michael Aeschlimann
Amt für Gemeinden
Prisongasse 1 4502 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00