Niederschlagswasser - Versickerung / Einleitung

Regentropfen im Wasser
Bildquelle: AfU

Warum ist Niederschlagswasser ein Thema

Klimaszenarien zeigen: Die Schweiz wird in Zukunft häufiger von längeren Trockenperioden betroffen sein. Gleichzeitig steigt die Hitzebelastung in Siedlungsgebieten, insbesondere in versiegelten und dicht bebauten Arealen. Die Anpassung an den Klimawandel ist eine wichtige planerische Herausforderung für den Kanton Solothurn. Der Umgang mit dem Niederschlagswasser spielt eine Schlüsselrolle, um der zunehmenden Hitzebelastung und häufigeren Starkniederschlägen zu begegnen. Gefordert sind kommunale und kantonale Behörden, Planungsbüros und Private.

Ein nachhaltiger Umgang mit Niederschlagswasser ist eine zentrale Massnahme, um:

► die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden;

► die natürlichen Wasserkreisläufe zu erhalten;

► die Umgebung in heissen Phasen zu kühlen;

► und unsere Gewässer zu schützen.

Niederschlagswasser lokal bewirtschaften

Empfohlen wird, die Entwässerung natur- und oberflächennah zu gestalten und in die Umgebungsgestaltung zu integrieren. Wo immer möglich, soll das Niederschlagswasser mittels geeigneter Retentionsmassnahmen verdunstet oder zur Versickerung gebracht werden.

Das Schwammstadt-Prinzip orientiert sich am Vorbild der Natur: Niederschlagswasser soll möglichst dort aufgenommen, gespeichert und genutzt werden, wo es fällt - durch direkte Verdunstung, Versickerung, oder über die Veratmung durch Pflanzen. Auf diese Weise wird es zu einer wertvollen Ressource im Siedlungsraum und trägt zur Verbesserung des lokalen Klimas bei.

Die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) regelt den Umgang mit Niederschlagswasser verbindlich. Niederschlagswasser ist in einem naturnahen Wasserkreislauf zu halten und möglichst nicht in die Kanalisation zu leiten. Dadurch wird das Abwassersystem entlastet und es gelangen weniger Schadstoffe durch Mischwasserüberläufe in die Gewässer.

Anzustrebender Wasserhaushalt im Siedlungsraum

Grafikschnitt mit dem Regenwasserhaushalt
Quelle: AWEL (ZH)

Bewilligungsverfahren / Zuständigkeiten

Die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser, in der Regel handelt es sich dabei um Niederschlagswasser, oder dessen Einleitung in ein Gewässer benötigen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach § 85 des Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA; BGS 712.15).

Sofern keine besonderen Verhältnisse vorliegen, werden diese Bewilligungen durch die zuständigen Einwohnergemeinden nach § 22 der Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA; BGS 712.16) erteilt.

Für Industrie- und Gewerbebauten, öffentliche Anlagen, Kantonsstrassen, Umschlag- und Lagerplätzen, Flächen in Grundwasserschutzzonen, belasteten Standorte, Behandlungsanlagen wie Adsorberanlagen, unklare Situationen sowie für Dachflächen ab 1'000 m2 ist das Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt, für die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung zuständig.

Unterlagen

Das Bewilligungsverfahren und die Zuständigkeiten sind im nachfolgenden Merkblatt zusammengefasst. Ebenfalls stehen Formulare und Arbeitshilfen für das Baugesuch und für die Bauabnahme zu Verfügung:

Katasternachführung

Die Einwohnergemeinden führen nach § 111 GWBA einen Werkkataster «Abwasser» in dem die öffentlichen Abwasseranlagen und die privaten Abwasseranlagen wie Anschlussleitungen, Versickerungsanlagen sowie Einleitungen in Gewässer nachgeführt werden.

Zudem sind die ausgeführten Versickerungsanlagen und Einleitungen in der Datenbank «Sonderbauwerke der Siedlungsentwässerung» zu erfassen. Die Baubehörde kann dabei Fachingenieure etc. beiziehen.