Halterwechsel
Einen Halterwechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen.
Die Kontrollschilder dürfen nicht auf eine neue Halterin/einen neuen Halter übertrgen werden, mit folgenden Ausnahmen:
- Auf den Ehepartner oder bei Zusammenschlüssen, Aufteilungen und Wechsel der Rechtsform von Unternehmungen, die im Handelsregister eintragungspflichtig oder eintragungsbedürftig sind
- Wenn eine Verzichtserklärung des bisherigen Halters vorliegt und die entsprechende Gebühr gemäss Regierungsratsbeschluss bezahlt ist. Die Gebühr ist auf der Verzichtserklärung aufgeführt.
Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt).
Hinweis
Für welche Kontrollschilder ein Übertrag möglich ist, entnehmen Sie bitte der Verzichtserklärung. Im Zweifelsfall rufen Sie uns an.
Motorfahrzeugkontrolle
Hauptsitz
Gurzelenstrasse 3 4512 Bellach
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00
Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Wangen bei Olten
Industriestrasse 32 4612 Wangen bei Olten
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00
Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Laufen
Wahlenstrasse 175 4242 Laufen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00