Halterwechsel
Einen Halterwechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen.
Die Kontrollschilder dürfen nicht auf eine neue Halterin/einen neuen Halter übertrgen werden, mit folgenden Ausnahmen:
- Auf den Ehepartner oder bei Zusammenschlüssen, Aufteilungen und Wechsel der Rechtsform von Unternehmungen, die im Handelsregister eintragungspflichtig oder eintragungsbedürftig sind
- Wenn eine Verzichtserklärung des bisherigen Halters vorliegt und die entsprechende Gebühr gemäss Regierungsratsbeschluss bezahlt ist. Die Gebühr ist auf der Verzichtserklärung aufgeführt.
Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt).
- Verzichtserklaerung Schilder (pdf, 140 KB)
Hinweis
Für welche Kontrollschilder ein Übertrag möglich ist, entnehmen Sie bitte der Verzichtserklärung. Im Zweifelsfall rufen Sie uns an.