Fahrzeugprüfung im Ausland

Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz mit der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen besteht, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.

In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen

  • ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst
    oder
  • bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.