Fahrzeugprüfung im Ausland

Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz mit der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen besteht, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.

In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen

  • ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst, oder
  • bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.

Motorfahrzeugkontrolle

Hauptsitz

Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

Wahlenstrasse 175
4242 Laufen

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Wangen bei Olten

Industriestrasse 32
4612 Wangen bei Olten

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00