Neuanfertigung von SO-Kontrollschildern

  • Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein (Farbe, Zustand).
  • Sie dürfen nicht verändert, verbogen oder zerschnitten werden.
  • Wenn die alten Schilder nicht reflektieren, müssen diese paarweise bestellt werden.

Schilder, die den genannten Anforderungen nicht mehr entsprechen, können zur Neuanfertigung bestellt werden.

Bei Motorwagen und Anhängern kann für das hintere Kontrollschild das Hochformat (16 x 30cm) oder Langformat (11 x 50cm) gewählt werden.

Gebühren für Neuanfertigungen: 1 Einzelschild CHF 25.00, 1 Schilderpaar: CHF 50.00

Die Anfertigungszeit dauert rund vier Wochen. Sobald die Schilder zum Abholen bereit sind, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Bei Bezug ist das alte Schild bzw. sind die alten Schilder abzugeben.

Motorfahrzeugkontrolle

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Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

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Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

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