Umzugswagen
Umzugswagen - Genehmigung ausschliesslich für den Kanton Solothurn ausstellen
Eigendeklaration Umzugswagen einreichen |
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Beschreibung |
Der Einsatz von Umzugswagen (Fasnachtsumzüge und volkstümliche Umzüge etc.) an Umzügen und Veranstaltungen erfordert eine Eigendeklaration und hat die Ausstellung entsprechender Kontrollschilder durch die MFK zur Folge. Die Kontrollschilder können frühestens 14 Tage vor dem Umzug auf der MFK abgeholt werden |
Formulare |
Wichtig
- Die Wagenbauerinnen/Wagenbauer bestätigen mittels Eigendeklaration, dass die Auflagen gemäss Merkblatt Wagenbau eingehalten werden.
- Mit einer Ausnahmebewilligung können die Umzugswagen zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Umzugswagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.