Wichtige Hinweise
Rechnungen
- Bezahlen Sie die Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, mit der QR-Rechnung und mit der QR-Referenznummer. Da diese Referenznummer einmalig ist, bitten wir Sie, diese nicht zu speichern oder zu kopieren.
- Bei verlorenen Rechnungen verlangen Sie bei uns eine Rechnungskopie.
- Um höhere Kosten und Gebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, unsere Rechnungen nicht am Postschalter zu bezahlen.
- Eine Überweisung kann bis 2 Arbeitstage ab dem Auftragstag bis zur Verbuchung zugunsten ihrer Rechnung benötigt.
Ratenzahlungen
- Ratenzahlungen sind nur für die Gebühren und Rechnungen von Administrativmassnahmen möglich.
- Für Rechnungen von Steuern oder fahrzeugbezogenen Rechnungen sind Ratenzahlungen nicht möglich.
Mahnungen
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt die 1. Mahnung.
- Nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist erfolgt die 2. Mahnung. Mit der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 erhoben.
- Wird nach der 2. Mahnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, leiten wir erste betreibungsrechtliche Schritte ein und/oder verfügen den Schildereinzug. Diese Schritte ziehen weitere Gebühren und Kosten nach sich.
Gutschriften
Mit der Gutschriftsanzeige informieren wir Sie über Ihre Guthaben bei uns. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontoangaben (IBAN) so rasch wie möglich schriftlich mit (Kontaktdaten).
Kleinbeträge unter CHF 10.00
- Guthaben unter CHF 10.00 werden aus administrativen Gründen nicht ausbezahlt.
- Forderungen unter CHF 10.00 werden nicht gemahnt. Diese Kleinbeträge werden ausgebucht.
Jahressteuer
Die Rechnungen für die Jahressteuern werden jeweils Ende Januar/anfangs Februar erstellt und versandt.
Unsere Kontoangaben
Falls Sie nicht mit der QR-Rechnung und QR-Referenznummer (ESR) bezahlen können (z.B. Ausland), werden wir Ihnen auf Anfrage unsere Zahlungsverbindungen bekannt geben.