Umtausch des blauen Papierführerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat

Seit dem 1. April 2003 wird nur noch der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Papierführerausweises müssen diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung. Das Antragsformular finden Sie hier.

Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat

  • Handliches Format
  • Lange Lebensdauer
  • Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
  • Für Reisen innerhalb von Europa ist kein internationaler Führerschein notwendig.
  • Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien

Der neue Führerausweis enthält keine Adresse. Bei einem Kantonswechsel ist kein Umtausch mehr erforderlich.

Adressänderungen sind der Motorfahrzeugkontrolle oder dem Strassenverkehrsamt im Wohnsitzkanton dennoch innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für den Umtausch benötigen wir folgende Unterlagen:

Wir bitten Sie, die Formulare vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den verlangten Beilagen einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen, eine Fotokopie des blauen Papierführerauseises mitzuführen, bis Sie den neuen Führerausweis erhalten. Von Fahrten im Ausland raten wir ab.

Der Umtausch des blauen Papierführerausweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt CHF 50.00 (§ 34 der Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe; BGS 614.62).

Bei Fragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag jeweils von 12 bis 16 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ihre Anliegen können Sie uns auch per E-Mail mitteilen: fuehrer@mfk.so.ch.