Medizinische Mindestanforderungen

Bei den medizinischen Mindestanforderungen wird zwischen 1. und 2. medizinischer Gruppe unterschieden:

1. Gruppe

  • Führerausweis-Kategorien A und B
  • Führerausweis-Unterkategorien A1 und B1
  • Führerausweis-Spezialkategorien F, G und M

2. Gruppe

  • Führerausweis-Kategorien C und D
  • Führerausweis-Unterkategorien C1 und D1
  • Bewilligung zum berufsmässigen Personentrans­port, Fahrlehrer
  • Verkehrsexperten

Wer einen Lernfahr-, Führerausweis oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erwerben will, muss die medizinischen Mindestanforderungen nach Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) erfüllen:

Motorfahrzeugkontrolle

Hauptsitz

Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

Wahlenstrasse 175
4242 Laufen

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Wangen bei Olten

Industriestrasse 32
4612 Wangen bei Olten

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00