Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen von Seniorinnen und Senioren

  • Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75-Jährige Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber alle zwei Jahre.
  • Die Untersuchung muss unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit der Anerkennung der Stufe 1 durchgeführt werden.

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen nur noch Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennungsstufe 1 die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von über 75-Jährigen durchführen.

Welche Ärztinnen und Ärzte über die Anerkennung der Stufe 1 verfügen, erfahren Sie auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch unter „Suche nach anerkannten Ärzten / Psychologen“.

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