Info Gesetzgebung

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Steuergesetzrevision 2027

Der Regierungsrat hat am 25. August 2026 eine Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern beschlossen. Die Teilrevision dient primär dazu, das kantonale Recht an ge-ändertes Bundesrecht, an neuere bundesgerichtliche bzw. bundesrechtlich geprägte Vorga-ben sowie an bereits geänderte kantonale Praxis und Organisation anzupassen. Bundesrecht-lich bedingt sind die Quellenbesteuerung von Grenzgängern bei internationaler Telearbeit, die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung (der Kantonsanteil wird hälftig zwischen Kan-ton und Einwohnergemeinden geteilt), der volle Grundstückgewinnsteueraufschub bei ge-mischten Schenkungen und die Streichung der Nacherhebung der Handänderungssteuer nach Umstrukturierungen. Hinzu kommen kantonal motivierte Änderungen. Der Teuerungsaus-gleich sowie begriffliche Anpassungen aufgrund einer Änderung in der Organisation der Ab-teilung NP des Steueramtes werden im Gesetz nachgeführt, und der Versicherungsprämien-abzug wird pauschaliert. Für eine künftige digitale Steuerplattform wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Einspracheverhandlung wird fakultativ, und die Gutachtenpflicht bei streitigen Verkehrswerten bei der Handänderungssteuer entfällt. Ohne beschlossenes Budget gilt aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung für den Vorbezug der letzte Steuer-fuss. Bei Unternehmensnachfolgen wird unter gewissen Voraussetzungen die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig ermässigt, und die Geringfügigkeitsgrenzen bei der innerkan-tonalen Steuerausscheidung werden aufgehoben. Finanziell hat die Vorlage kaum Auswir-kungen. Die Vorlage wird voraussichtlich im November im Kantonsrat beraten. Das Inkrafttre-ten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

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