Veranstaltungen im Wald
ACHTUNG: Diese Seite deckt im Detail nur die Bewilligungs- und Meldepflicht gemäss Waldgesetzgebung ab!
Für Festanlässe, Grossveranstaltungen, Bewirtung etc. ist für die entsprechende Bewilligung die jeweilige Einwohnergemeinde zuständig. Je nach Veranstaltung ist ein Sicherheits- und Verkehrskonzept notwendig. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Einwohnergemeinde und an die Kantonspolizei Solothurn. Nachfolgend der Link zur Kantonspolizei: Adresse Kantonspolizei
Gesuche für Anlässe, welche nur die Waldgesetzgebung tangieren, siehe Gesetzesgrundlagen WaVSO, BGS 931.12 $S 15 - 19 unten, sind spätestens 2 Monate vorher beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei in Solothurn, mit dem unten aufgeführten Gesuchsformular einzureichen. Informationen zur Behandlung von bewilligungs- und meldepflichtigen Gesuchen können aus dem unten aufgeführten Ablaufschema entnommen werden.
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Abteilung Wald
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509
Solothurn
Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.