Schutz vor Naturgefahren

Im Waldgesetz ist der Schutz vor gravitativen Naturgefahren wie Steinschlag, Rutschungen oder Hangmuren geregelt mit dem Ziel, Menschen oder erhebliche Sachwerte zu schützen. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei ist vor allem in der Prävention tätig, indem es die Erarbeitung von Gefahrengrundlagen, die Pflege des Schutzwaldes und technische Schutzbauten unterstützt.
Kontakt
Tel: 032 627 23 43
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Abteilung Wald
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509
Solothurn
Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.