Insolvenzentschädigung

Wann habe ich Anspruch auf Insolvenzentschädigung?

Detaillierte Angaben über die Insolvenzentschädigung sowie Informationen wann Sie Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben finden Sie im Leitfaden.

Wie mache ich meinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung geltend?

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Insolvenzentschädigung (nur elektronisch ausfüllbar) inkl. Beilagen ist immer bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons einzureichen, in welchem die Arbeitgeberin ihren Firmensitz hatte.

Wohin sende ich meine Unterlagen, wenn die Firma den Firmensitz im Kt. Solothurn hatte?

An die Postadresse:

Öffentliche Arbeitslosenkasse

Insolvenzentschädigung

untere Sternengasse 2

4509 Solothurn