Insolvenzentschädigung

Detaillierte Angaben über die Insolvenzentschädigung sowie Informationen wann Sie Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben finden Sie im Leitfaden.

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Insolvenzentschädigung (nur elektronisch ausfüllbar) inkl. Beilagen ist immer bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons einzureichen, in welchem die Arbeitgeberin ihren Firmensitz hatte.

An die Postadresse:

Öffentliche Arbeitslosenkasse

Insolvenzentschädigung

untere Sternengasse 2

4509 Solothurn

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Öffentliche Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung

Untere Sternengasse 2
4509 Solothurn