Restkostenfinanzierung

In der ambulanten Pflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von der Patientin / vom Patienten finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, die sogenannten Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der ambulanten Pflege (Spitexorganisationen mit und ohne Leistungsauftrag sowie freiberuflich tätige Pflegefachleute) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.

Abrechnung 2026

Die Clearingstelle des Gesundheitsamts Kanton Solothurn stellt ab Januar 2026 die Abwicklung der Restfinanzierung für Heime und Spitex auf ein vollständig digitales Verfahren um. Rechnungen von Leistungen sollen zukünftig im XML-Format elektronisch eingereicht werden. Im Anschluss werden diese Rechnungen in einem digitalen Workflow geprüft und verarbeitet.

Wichtig:

  • Die Rechnungsstellung
    • in der stationären Pflege erfolgt identisch zu derjenigen an die Krankenversicherer.
    • in der ambulanten Pflege braucht Anpassungen bei den Tarifcodes und -ziffern. Zudem benötigt der Kanton Solothurn den Behandlungsort, um den richtigen Tarif bestimmen zu können.
  • Zukünftig können nur noch Einzelrechnungen und keine Sammelrechnungen eingereicht werden.
  • Das Gesundheitsamt hat mit den gängigsten ERP-Anbietern Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Änderungen bei den ERPs begleiten zu können.
  • Es wird eine Übergangsreglung geben.

Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch. Bei Fragen steht Ihnen Philipp Brugger, Leiter Projekte und Spezialaufgaben, gerne zur Verfügung (philipp.brugger@ddi.so.ch / 032 627 93 69)

Abrechnungsformulare 2025

Abrechnungsformulare für Freiberufliche

Abrechnungsformulare für Private Spitex

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