E-Bike & E-Trottinett

Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (reine Motorleistung)

Antriebsleistung des Motors: 500W max.

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich 

Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen

Beleuchtung: Mindestens ein weisses, nicht blinkendes (ruhendes) Licht vorne. Bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit zusätzlich nach hinten ein rotes ruhendes Licht. Tagfahrlicht (nach vorne) ist Pflicht.

Verhalten im Verkehr:

  • Das Elektro-Trottinett ist den Fahrrädern gleichgestellt
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch 
  • Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig

Das Elektro-Trottinett fällt ­- unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften - unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Achtung! Nicht alle im Handel erhältlichen E-Trottinetts sind im Strassenverkehr zugelassen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über das entsprechende Modell.

Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: bis 25 km/h (mit Tretunterstützung)

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich

Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen

Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten

Verhalten im Verkehr:

  • Den Fahrrädern gleichgestellt
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch, Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
  • An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: bis 45 km/h (mit Tretunterstützung)

Kontrollschild: erforderlich

Führerausweis: Kategorie M

Mindestalter: 14 Jahre 

Helm: obligatorisch

Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten

Verhalten im Verkehr: 

  • Verkehrsregeln wie Radfahrende. Fahren auf Trottoir verboten.
  • Ausnahme: Durchfahrtsverbot für Motorfahrräder gilt auch für schnelle E-Bikes (mit eingeschaltetem Motor)
  • Weitere Ausnahmen sind mit Zusatzfafeln geregelt z.B.
    «E-Bike gestattet» (Durchfahrtsverbote)
    Motorfahrräder (Symbol) «freiwillig» oder «verboten» (Benutzung von Radstreifen
  • Das Elektro-Bike (langsam), ist den Fahrrädern gleichgestellt
  • An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Was darf ich?