E-Bike & E-Trottinett
Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (reine Motorleistung)
Antriebsleistung des Motors: 500W max.
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Beleuchtung: Mindestens ein weisses, nicht blinkendes (ruhendes) Licht vorne. Bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit zusätzlich nach hinten ein rotes ruhendes Licht. Tagfahrlicht (nach vorne) ist Pflicht.
Verhalten im Verkehr:
- Das Elektro-Trottinett ist den Fahrrädern gleichgestellt
- Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch
- Fahren auf dem Trottoir verboten
- Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
Das Elektro-Trottinett fällt - unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften - unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Achtung! Nicht alle im Handel erhältlichen E-Trottinetts sind im Strassenverkehr zugelassen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über das entsprechende Modell.
Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: bis 25 km/h (mit Tretunterstützung)
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten
Verhalten im Verkehr:
- Den Fahrrädern gleichgestellt
- Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch, Fahren auf dem Trottoir verboten
- Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
- An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: bis 45 km/h (mit Tretunterstützung)
Kontrollschild: erforderlich
Führerausweis: Kategorie M
Mindestalter: 14 Jahre
Helm: obligatorisch
Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten
Verhalten im Verkehr:
- Verkehrsregeln wie Radfahrende. Fahren auf Trottoir verboten.
- Ausnahme: Durchfahrtsverbot für Motorfahrräder gilt auch für schnelle E-Bikes (mit eingeschaltetem Motor)
- Weitere Ausnahmen sind mit Zusatzfafeln geregelt z.B.
«E-Bike gestattet» (Durchfahrtsverbote)
Motorfahrräder (Symbol) «freiwillig» oder «verboten» (Benutzung von Radstreifen - Das Elektro-Bike (langsam), ist den Fahrrädern gleichgestellt
- An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.