Anstellungsbedingungen / GAV

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der GAV wurde sozialpartnerschaftlich mit den Personalverbänden ausgehandelt. Er ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat u.a. zum Ziel, fortschrittliche Arbeitsbedingungen anzubieten.

Im GAV sind die wesentlichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden festgehalten; er wird ausserdem in der Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) laufend weiterentwickelt.

Fragen zur administrativen Abwicklung

  • Solidaritätsbeitrag
  • Prämien Krankentaggeld-Versicherung

David Wenger
Telefon: 032 627 21 74
david.wenger@fd.so.ch

Kontakt/Fragen

Reto Jost
Tel. 032 627 20 64
reto.jost@fd.so.ch