Familienzulagen
Anmeldung für den Bezug von Familienzulagen (Kinder- bzw. Ausbildungszulagen)
Der Anspruch auf Familienzulagen wird von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) geprüft und entschieden.
Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Familienzulagen finden Sie in der Homepage akso.ch bzw. unter Merkblättern
Für Fragen oder Auskünfte ist die AKSO zuständig (zul@akso.ch oder 032 686 23 73).
Vorgehen für die Anmeldung
Mail an folgende Adresse lohnwesen@fd.so.ch mit folgenden Angaben:
- Personen-ID
- Eintritt Kanton Solothurn
- Korrespondenzmail
- Beginn Familienzulagen
Nach Erhalt dieser Angaben, wird den Mitarbeitenden ein Link durch das Personalamt zugestellt. Mit diesem Link kann die elektronische Anmeldung vervollständigt und die notwendigen Unterlagen hinzugefügt werden. Mit Abschluss der Erfassung wird die Anmeldung direkt der AKSO eingereicht. Eine Zustellung der Unterlagen (per E-Mail oder Papierform) an das Personalamt ist nicht notwendig.
Allgemeine Informationen (nicht abschliessend)
Der Lehrvertrag muss Stempel/Unterschrift des Amtes für Berufsbildung enthalten oder die elektronische Lehrvertragsgenehmigung muss vorhanden sein.
Bei einem Studium muss die voraussichtliche Studiendauer angegeben werden, sowie ob es sich um ein Teil- oder Vollzeitstudium handelt. Bei einem Teilzeitstudium ist gleichzeitig der Arbeitsvertrag und allfällige Lohnunterlagen einzureichen.
Absolvieren Jugendliche ein Praktikum, ist der vollständige Praktikumsvertrag einzureichen und das beabsichtigte Berufsziel anzugeben.
- Die AKSO fordert die fehlenden Angaben und Unterlagen direkt bei den Mitarbeitenden ein. Fehlende Daten und Dokumente sind der AKSO zeitnah einzureichen, damit möglichst rasch ein abschliessender Zulagen-Entscheid ausgestellt werden kann. Ohne definitiven, bzw. positiven Zulagen-Entscheid, erfolgt keine Auszahlung der Familienzulagen. Der Entscheid der AKSO über die zustehenden Zulagen und die voraussichtliche Dauer des Anspruchs wird dem Personalamt zugestellt.
- Nach erfolgter Verarbeitung im Lohnsystem leitet das Personalamt den Entscheid der AKSO an die antragstellende Person weiter.
- Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die sich auf den Anspruch und die Höhe der Zulagen auswirken, müssen unaufgefordert gemeldet werden.