Lohndatenplan, -abzüge und -zulagen
Sie finden die Grundlagen in unserem Merkblatt.
Lohndatenplan
Der Lohndatenplan enthält sämtliche Termine im Zusammenhang mit der Lohndatenverarbeitung. Bitte beachten Sie die Abgabetermine für die Zulagenmeldungen sowie den Mutationsschluss für Vertragsänderungen wie beispielsweise Pensenänderungen.
Spesen
Als Spesen gelten die Auslagen, die Mitarbeitenden im Interesse des Arbeitsgebers angefallen sind. Die Höhe und die Bedingungen sind im GAV geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter Anstellungsbedingungen → Spesen.
Familienzulagen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familienzulagen.
Beiträge für Familienergänzende Kinderbetreuung
Aktuell bezahlt der Kanton Solothurn abhängig und im Verhältnis zum Arbeitspensum maximal 300 Franken bei einem massgebenden Pensum von 100% je Kind und Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
Weitere Informationen finden Sie hier.