Unfallversicherung

Alle Mitarbeitenden sind obligatorisch gegen Berufsunfall und die Folgen von Berufskrankheiten versichert. Bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 8 Stunden bzw. 5.34 Lektionen pro Woche auch gegen Nicht–Berufsunfall.

Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Die meisten Kantonsangestellten sind bei der Helsana Unfall AG versichert.

Die Mitarbeitenden des  BJD (exkl. STAWA, JUVA, MFK) und die Mitarbeitenden des Amtes für Jagd, Wald und Fischerei (AWJF) sind bei der SUVA versichert.

Kontakt-/Vertragsdaten  
GesellschaftHelsana Unfall AGSUVA
Policen-Nr.100 43 999 (UVG)
100 44 000 (UVGZ)
Nr. 5-00537-70000 (BJD) /
Nr. 8-00535-06000 (AWJF)
Geltungsbereichganze Weltganze Welt
Telefon Bürozeiten+41 58 340 36 050848 820 820
(allgemeine Kontaktnahme)
Telefon 24 h+41 58 340 14 64032 626 45 45
(Agentur Solothurn)

Vorgehen bei einem Schadenfall siehe "Unfallmeldung".