Fleischproduktion
In bewilligten Schlachtlokalen wird jedes Tier nach der Anlieferung durch eine amtliche Person bereits vor der Schlachtung untersucht (Schlachttieruntersuchung oder früher: Lebendviehschau).
Im Schlachtbetrieb wird das Tier betäubt und entblutet und anschliessend ausgeschlachtet. Der Schlachttierkörper sowie alle Organe werden nach der Schlachtung durch eine amtliche Person anlässlich der Fleischuntersuchung (oder früher: Fleischschau) kontrolliert und durch einen ovalen Stempel (Genusstauglichkeitskennzeichnung) zum Konsum freigegeben oder als genussuntauglich zum tierischen Nebenprodukt (TNP) erklärt, welches entsorgt werden muss.
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30