Für Tierärzte

Tierärzte verfügen im Kanton Solothurn über das Recht zur Selbstdispensation und dürfen eine Privatapotheke führen. Die Abgabe von Tierarzneimitteln (TAM) bedarf einer Berufsausübungsbewilligung (BAB), evtl. einer Betriebsbewilligung (BB) und einer Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln.

Antibiotika

Um die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu sichern und die Ausbreitung resistenter Bakterien zu vermindern, hat der Bundesrat die breit abgestützte Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) verabschiedet. In diesem Zug wurde auch die Antibiotikadatenbank IS-ABV geschaffen, die den Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin erfasst. Tierärzte sind verpflichtet, ihre Antibiotikaverschreibungen zu melden. Erste Auswertungen der Verschreibungen liegen vor.
Verschiedene Tools stehen den Tierärzten zur Verfügung um Antibiotika gemäss GVP einzusetzen, z.B. Therapieleitfäden, Antibiotika-Scout und Resistenz-Tool.

Import von TAM, Umwidmung, Betäubungsmittel etc.

Zu weiteren Themen stehen ausführliche Merkblätter und Informationen zur Verfügung, unter anderem: Import von TAM; Informationen zur Tierarzneimittelverordnung; Umwidmungs-Assistent. Bitte konsultieren Sie auch die externen Links.

Tierarzneimittel in Pflegestationen

Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln an Tierpflegestationen ist der Veterinärdienst zu kontaktieren.