Tierarzneimittel in Zoo- und Imkereifachgeschäften
Falls Tierarzneimittel (TAM) in Zoo- und Imkereifachgeschäften abgegeben werden, bedarf es
- des Besuchs eines vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigten Kurses und
- einer Betriebsbewilligung und der Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln des Veterinärdienstes.
Verkaufen Bieneninspektorate Tierarzneimittel auf ihre eigene Rechnung, so bedürfen sie auch einer Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln.
Welche Arzneimittel dürfen abgegeben werden?
Tierarzneimittel für Bienen
Für den Verkauf, die Lagerung, den Umgang und die Anwendung von TAM an Bienen gelten sämtliche Bestimmungen der Tierarzneimittelverordnung (TAMV), auch diejenigen, die für Nutztiere gelten.
Gesuch Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln
Das Gesuch ist ausgefüllt an tiergesundheit@vd.so.ch zu senden. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, wird die Bewilligung innert ca. 20 Arbeitstagen erteilt.
Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung (tiergesundheit@vd.so.ch).