Aktuelle Lage
Am 6. November 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe mittels Verordnung des BLV erlassen. Seit Mitte Februar 2026 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher hebt das BLV die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe per 1. April 2026 auf.
Massnahmen
Anzeichen der Vogelgrippe sind nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme.
Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein werden.
Weitere Informationen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen können beim Kanton via Online-Meldeformular nachgemeldet werden: my.so.ch.
Den Meldefluss bei tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln entnehmen Sie bitte dem Dokument «Merkblatt Bevölkerung Wildvögel».
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des BLV.
Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.