Aktuelles

  1. Allgemeines zur Lumpy-Skin-Krankheit 
    Die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hochansteckende Viruskrankheit des Rindes, die durch Insekten übertragen wird. Sie verursacht typische knotige Hautveränderungen, Fieber und eine rückläufige Milchproduktion. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, jedoch wirtschaftlich hoch relevant.

    Seit Ende Juni 2025 ist die Lumpy-Skin-Krankheit in Europa wieder aufgetreten. Sowohl in Italien wie auch in Frankreich wurden Ausbrüche verzeichnet. Die nötigen Massnahmen wurden in den betroffenen Rindviehbeständen umgesetzt, Sperrzonen errichtet und Tiere in den Zonen geimpft. 

    In Frankreich wurden mehrere Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit nahe der Schweizer Grenze bestätigt. Das BLV hat zur Bekämpfung der Tierseuche Massnahmen verordnet (Verordnung des BLV), um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tiere in der Schweiz zu schützen. In der Folge wurden Überwachungszonen mit Impfpflicht eingerichtet: im Kanton Genf, in der angrenzenden Region Terre Sainte im Kanton Waadt sowie in Teilen des Kantons Wallis. In diesen Zonen wurden bereits alle Rinder, Büffel und Bisons geimpft. Die Impfungen wurden durch die kantonalen Veterinärämter organisiert und sind ausserhalb der Überwachungszonen verboten.

    Für die Schweiz ist das Risiko einer Einschleppung von LSD sehr hoch. Die LSD wurde in der Schweiz noch nie nachgewiesen – aktuelle Zonen siehe BLV LSD Webseite. Tierhaltende werden dazu angehalten, auf frühe klinische Anzeichen der Tierseuche zu achten: Fieber, Teilnahmslosigkeit, Milchleistungsrückgang, Appetitlosigkeit und Hautläsionen. 

  2. Verdacht / Ausschluss der Lumpy-Skin-Krankheit
    Bei Verdacht auf LSD müssen Tierhaltende unverzüglich ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt beiziehen. Unklare Symptome können in Absprache mit dem Kantonstierarzt /der Kantonstierärztin mittels Ausschlussuntersuchung auf LSD abgeklärt werden (Fachinformation AUS LSD).
     
  3. Vorsorge
    Für Tierhaltende sind die wichtigsten präventiven Massnahmen die strikte Einhaltung der Biosicherheit und ein möglichst guter Schutz der Tiere vor Insekten. 
     
  4. Weitere Informationen
    Die wichtigsten Informationen rund um die Seuche sind auch auf der Webseite des BLV zu finden.

    Beachten Sie bitte insbesondere den entsprechenden Flyer des BLV: Flyer: Lumpy-Skin-Krankheit (LSD): Überwachen, Symptome erkennen und die Herde schützen

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Weitere Informationen finden Sie unter "Blauzungenkrankheit".

 

Informationen zum Bekämpfungsprogramm finden Sie unter "Obligatorische Moderhinkebekämpfung" und jederzeit auf der Homepage des BLV.

Die ASP wird über weite Strecken vor allem durch den Menschen verbreitet. Strikte Biosicherheitsmassnahmen können die Einschleppung in Schweinehaltungen verhindern (ASP-Risikoampel Schweiz).

Aktuelle Lage

Am 6. November 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe mittels Verordnung des BLV erlassen.  Seit Mitte Februar 2026 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher hebt das BLV die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe per 1. April 2026 auf. 

 

Massnahmen 

Anzeichen der Vogelgrippe sind nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme. 

Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein werden.

 

Weitere Informationen

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen können beim Kanton via Online-Meldeformular nachgemeldet werden: my.so.ch.

Den Meldefluss bei tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln entnehmen Sie bitte dem Dokument «Merkblatt Bevölkerung Wildvögel».

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des BLV.

Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.

 

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30