Aktuelles

Lumpy-Skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)

  1. Allgemeines zur Lumpy-Skin-Krankheit 
    Die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hochansteckende Viruskrankheit des Rindes, die durch Insekten übertragen wird. Sie verursacht typische knotige Hautveränderungen, Fieber und eine rückläufige Milchproduktion. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, jedoch wirtschaftlich hoch relevant.

    Seit Ende Juni 2025 ist die Lumpy-Skin-Krankheit in Europa wieder aufgetreten. Sowohl in Italien wie auch in Frankreich wurden Ausbrüche verzeichnet. Die nötigen Massnahmen wurden in den betroffenen Rindviehbeständen umgesetzt, Sperrzonen errichtet und Tiere in den Zonen geimpft. 

    In Frankreich wurden mehrere Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit nahe der Schweizer Grenze bestätigt. Das BLV hat zur Bekämpfung der Tierseuche Massnahmen verordnet (Verordnung des BLV), um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tiere in der Schweiz zu schützen. In der Folge wurden Überwachungszonen mit Impfpflicht eingerichtet: im Kanton Genf, in der angrenzenden Region Terre Sainte im Kanton Waadt sowie in Teilen des Kantons Wallis. In diesen Zonen wurden bereits alle Rinder, Büffel und Bisons geimpft. Die Impfungen wurden durch die kantonalen Veterinärämter organisiert und sind ausserhalb der Überwachungszonen verboten.

    Für die Schweiz ist das Risiko einer Einschleppung von LSD sehr hoch. Die LSD wurde in der Schweiz noch nie nachgewiesen – aktuelle Zonen siehe BLV LSD Webseite. Tierhaltende werden dazu angehalten, auf frühe klinische Anzeichen der Tierseuche zu achten: Fieber, Teilnahmslosigkeit, Milchleistungsrückgang, Appetitlosigkeit und Hautläsionen. 

  2. Verdacht / Ausschluss der Lumpy-Skin-Krankheit
    Bei Verdacht auf LSD müssen Tierhaltende unverzüglich ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt beiziehen. Unklare Symptome können in Absprache mit dem Kantonstierarzt /der Kantonstierärztin mittels Ausschlussuntersuchung auf LSD abgeklärt werden (Fachinformation AUS LSD).
     
  3. Vorsorge
    Für Tierhaltende sind die wichtigsten präventiven Massnahmen die strikte Einhaltung der Biosicherheit und ein möglichst guter Schutz der Tiere vor Insekten. 
     
  4. Weitere Informationen
    Die wichtigsten Informationen rund um die Seuche sind auch auf der Webseite des BLV zu finden.

Blauzungenkrankheit

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Weitere Informationen finden Sie unter "Blauzungenkrankheit".

 

Moderhinke

Informationen zum Bekämpfungsprogramm finden Sie unter "Obligatorische Moderhinkebekämpfung" und jederzeit auf der Homepage des BLV.

ASP - Afrikanische Schweinepest

Die ASP wird über weite Strecken vor allem durch den Menschen verbreitet. Strikte Biosicherheitsmassnahmen können die Einschleppung in Schweinehaltungen verhindern (ASP-Risikoampel Schweiz).

Vogelgrippe

Aktuelle Lage

Seit Mitte Februar 2025 sind in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr aufgetreten. Daher ist die dringliche Verordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe am 31. März 2025 ausgelaufen.

Geflügelhaltende müssen jedoch wachsam bleiben und Anzeichen der Vogelgrippe nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Der/Die Tierarzt/-in beurteilt die Situation und entscheidet über eine Meldung an den Veterinärdienst.

Anzeichen für Vogelgrippe können übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme sein.

Bei einem Verdacht auf Vogelgrippe in der Geflügelhaltung muss der Tierhalter / die Tierhalterin umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt konsultieren. Diese bzw. dieser beurteilt die Situation und entscheidet über eine Meldung an den Veterinärdienst.

Weitere Informationen

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen können beim Kanton via Online-Meldeformular nachgemeldet werden: my.so.ch.

Den Meldefluss bei tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln entnehmen Sie bitte dem Dokument «Merkblatt Bevölkerung Wildvögel».

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des BLV.

Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.