Eigenbestandsbesamung und Besamungstechnik

Allgemeines zur künstlichen Besamung und Embryotransfer

Eigenbestandsbesamung

Wer in der eigenen Tierhaltung oder in der Tierhaltung des Arbeitgebers besamt, braucht eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Voraussetzung ist eine anerkannte Ausbildung.

Besamungstechnik

Besamungstechniker und -technikerinnen benötigen eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Voraussetzung ist der Fähigkeitsausweis des BLV. Dieser wird erteilt, wenn eine anerkannte Ausbildung absolviert wurde.

Gesetzliche Grundlagen

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30