Eigenbestandsbesamung und Besamungstechnik
Allgemeines zur künstlichen Besamung und Embryotransfer
Die geltenden Regeln für die künstliche Besamung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) sind in der Tierseuchenverordnung (Art. 50-58) festgelegt.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) hat die Detailanforderungen an Besamungsstationen, den Umgang mit Samen, die Ausbildung von Besamungstechnikern und den Embryotransfer in diversen technischen Weisungen präzisiert.
Eigenbestandsbesamung
Wer in der eigenen Tierhaltung oder in der Tierhaltung des Arbeitgebers besamt, braucht eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Voraussetzung ist eine anerkannte Ausbildung.
Besamungstechnik
Besamungstechniker und -technikerinnen benötigen eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Voraussetzung ist der Fähigkeitsausweis des BLV. Dieser wird erteilt, wenn eine anerkannte Ausbildung absolviert wurde.