Meldung Tierseuchenmassnahmen

Der Veterinärdienst kann nur die Einhaltung der in der Tierseuchengesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen überprüfen. Er klärt den gemeldeten Sachverhalt ab, führt nötigenfalls Kontrollen durch und leitet die notwendigen Massnahmen ein.

Die Ergebnisse der Kontrolle und das weitere Vorgehen im Einzelfall unterstehen dem Amtsgeheimnis und können aus Datenschutzgründen der meldenden Person nicht mitgeteilt werden.

Meldung von Verstössen gegen Tierseuchenmassnahmen

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30