Meldung Tierseuchenmassnahmen
Der Veterinärdienst kann nur die Einhaltung der in der Tierseuchengesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen überprüfen. Er klärt den gemeldeten Sachverhalt ab, führt nötigenfalls Kontrollen durch und leitet die notwendigen Massnahmen ein.
Die Ergebnisse der Kontrolle und das weitere Vorgehen im Einzelfall unterstehen dem Amtsgeheimnis und können aus Datenschutzgründen der meldenden Person nicht mitgeteilt werden.
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30