Ein-, Aus- und Durchfuhr von Heimtieren

Wenn Sie Hunde, Katzen, Frettchen oder Vögel als Heimtiere über die Grenze in die Schweiz bringen, müssen Sie die Vorschriften beachten. Durch den Import von Tieren dürfen keine Tierkrankheiten eingeschleppt werden. Bezüglich zollrechtlichen Vorschriften konsultieren Sie bitte die Informationen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Als Heimtiere gelten folgende Tiere, die ihre Halterin oder ihren Halter oder eine von diesen ermächtigte Person begleiten (Sie müssen in jedem Fall die Tiere bereits vor der Einreise persönlich übernommen haben):
Hunde, Katzen, Frettchen, Hauskaninchen, Nagetiere, Vögel (ausgenommen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel, die als Nutztiere gelten), Reptilien und Amphibien, Zierfische und für Zierzwecke gehaltene Wassertiere, wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen und Krustentiere)

So gehen Sie vor:

Informieren Sie sich über die Importbedingungen des Bestimmungslands (Konsulat, Botschaft) und melden sich anschliessend frühzeitig beim Veterinärdienstfür den genauen Ablauf.

Für die Durchfuhr von Tieren durch die Schweiz gelten sinngemäss dieselben Bedingungen wie für die Einfuhr. 

Liste der Länder mit ihrem Status bezüglich Tollwut

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

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4509 Solothurn

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