Gewerbsmässige Hufpflege

Wer gewerbsmässig Hufpflege für Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) durchführt, ohne über eine abgeschlossene Ausbildung als Hufschmied/in EFZ zu verfügen, benötigt eine kantonale Bewilligung des Veterinärdiensts.

Es ist zu beachten, dass eine Ausbildungspflicht als Voraussetzung für die Aufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit besteht. Der Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.

Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen und anerkannten Ausbildungsorganisationen beim Veterinärdienst unter vetd@vd.so.ch oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Haltung und Pflege.

Als Grundlage für ein Bewilligungsverfahren ist ein Gesuch für die gewerbsmässige Hufpflege im Voraus bei der Veterinärbehörde des Wohnkantons zur Prüfung einzureichen.