Gewerbsmässige Klauenpflege

Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rindvieh durchführt, benötigt eine kantonale Bewilligung des Veterinärdiensts. Die Klauenpflege für Schafe und Ziegen ist keiner Bewilligungspflicht unterstellt.
Es ist zu beachten, dass eine Ausbildungspflicht als Voraussetzung für die Aufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit besteht. Der Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen und anerkannten Ausbildungsorganisationen beim Veterinärdienst unter vetd@vd.so.ch oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Ausbildungen Rinderhaltung.
Als Grundlage für ein Bewilligungsverfahren ist ein Gesuch für die gewerbsmässige Klauenpflege im Voraus bei der Veterinärbehörde des Wohnkantons zur Prüfung einzureichen.