UNESCO Weltnaturerbe Bettlachstock

Die Schweiz hat das Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturgutes der Welt der UNESCO (UNESCO Welterbekonvention; SR 0.451.41) 1975 ratifiziert. Die Welterbekonvention verpflichtet, den aussergewöhnlichen universellen Wert (outstanding universal value OUV) der Stätten zu bewahren. 

Ab 2007 wurden verschiedene alte Buchenwälder und Buchenurwälder auf der Welterbeliste eingetragen. Die Wälder gelten als aussergewöhnliches, heute noch bestehendes Beispiel für die nacheiszeitliche Entwicklung terrestrischer Ökosysteme in ganz Europa. Es gibt keine andere Baumart auf der Welt, die eine so dominante und einzigartige Rolle spielt wie die Rotbuche (Fagus sylvatica L.). Das serielle Weltnaturerbe «Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas» beinhaltet heute mehr als 90 Stätten in 18 Staaten auf einer Fläche von insgesamt rund 100'000 ha für die Kernzonen und gegen 300'000 ha für die Pufferzonen. Gesamthaft erlaubt es das serielle Welterbe, die Geschichte der nacheiszeitlichen Ausdehnungsbewegung der Buche über den europäischen Kontinent abzubilden.

Seit dem 28. Juli 2021 ist das Waldreservat Bettlachstock ein Teilgebiet dieses seriellen Weltnaturerbes – zusammen mit den Wäldern der Valli di Lodano, Soladino und Busai im Tessin.

Geschichte der Schutzbestrebungen am Bettlachstock

  1. Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler vom 29.03.2017
  2. Kantonaler Richtplan Regierungsratsbeschluss Nr. 1557 vom 12.09.2017 (Kantonale Vorranggebiete Natur und Landschaft, Kantonale Naturreservate)
  3. Unterschutzstellung Naturwaldreservat Bettlachstock Regierungsratsbeschluss Nr. 1813 vom 18.06.1985
  4. Schutz- und Pflegekonzept Bettlachstock (Koeppel & Bürkli, 1984)
  5. Liegenschaften-Tauschvertrag vom 13.11.1985
  6. Erweiterung Naturwaldreservat Bettlachstock Nordhang Regierungsratsbeschluss Nr. 1644 vom 11.08.1998
  7. Erweiterung des Waldreservates Bett-lachstock um die Gebiete Wandflue West, Rosselzholen / Bützen Vereinbarung 11.074A
  8. Erweiterung Waldreservat um Gebiete Ebenimatt, Gänschler und Bettlachstock Südrand Vereinbarung 11.074D
  9. Erweiterung des Waldreservat Bettlach-stock um die Gebiete Himbeeren-Burgbüel-Hasenmatt, Wagnerbann-Stallflue und Schattsiten zum Waldreservat «Bettlachstock-Hasenmatt» Vereinbarung 11.084
  10. Erweiterung des Waldreservates «Bettlach-stock-Hasenmatt» um das Gebiet Himbeeren im Eigentum der Berghof Brüggli AG Vereinbarung 11.100

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