Formelle Anforderungen

Formvorgaben für Nutzungspläne

Grundformat zur Faltung der Pläne bildet das Format A4 (gefaltet nach DIN 476 oder DIN 824). Der Plan wird in folgende Bereiche gegliedert: Titelblatt, Legende, Planfenster. 

Titelblatt

Die Darstellung des Titelblattes sollte gemäss nachstehender Vorlage erfolgen und die vorgegebenen Elemente enthalten.

Legende

  • Die Legende muss eindeutig zwischen Genehmigungsinhalt und Orientierungsinhalt unterscheiden.
  • Die Legende enthält in der Regel nur, was im Planausschnitt dargestellt ist und umgekehrt. Eine generelle Aufzählung sämtlicher in einer Gemeinde bestehenden Planungsinhalte ist nicht zweckmässig.
  • Die grafische Darstellung der Signaturen im Plan und in der Legende stimmt überein (Farbe, Schraffurbreite etc.).
  • Bei überlagernden Inhalten ist die darunterliegende Grundnutzung stets ersichtlich.
  • Legendeninhalte entsprechen der Kategorisierung des Objektkatalogs (z.B. Grundnutzung oder überlagernde Nutzung).
  • Bei Gestaltungsplänen dürfen die Sonderbauvorschriften im Bereich der Legende dargestellt werden, sofern dies deren Umfang zulässt.
  • Änderungen des Zonen- / Baureglements dürfen nicht auf dem Plan dargestellt werden. Es ist immer ein separates Dokument inkl. Synopse zu erstellen.
  • Schnitte, Längs- und Querprofile sollten nicht in der Legende, sondern in einem eigenen Planfenster dargestellt werden.
  • Das Datum und die Quelle der verwendeten Hintergrunddaten (amtliche Vermessung) kann in der Legende vermerkt werden.

Planfenster

  • Für die Erstellung der Pläne zur Vorprüfung und Genehmigung sollten jeweils die aktuellsten verfügbaren Hintergrunddaten verwendet werden. Die amtliche Vermessung bildet das Referenzsystem. Ausserhalb des Perimeters der amtlichen Vermessung oder bei Plänen mit einem Massstab ≤ 1:10’000 gelten als Erfassungsreferenz die für den Plan verwendeten Hintergrunddaten (PK25, PK50).
  • Gesamtplan: Das Baugebiet ist mit flächendeckender, grauer Farbe darzustellen und unter dem Legendeneintrag «Bauzone» im Orientierungsinhalt aufzuführen.
  • Pläne sind in der Regel genordet darzustellen. Wenn dies nicht zweckmässig ist, muss ein Nordpfeil vorhanden sein.
  • Pläne sind in einem geeigneten Massstab darzustellen (Lesbarkeit, Bezug zur Umgebung etc.). Im Baugebiet sind dies in der Regel die Massstäbe 1:500, 1:1’000, 1:2’000 oder 1:2'500, bei Erschliessungsplänen 1:1'000. Im Nicht-Baugebiet sind dies in der Regel die Massstäbe 1:5’000 oder 1:10'000.