Digitale Nutzungsplanung

Datenmodellkonforme Geodaten

Das kantonale Geoinformationsgesetz regelt die Verwaltung und den Zugang zu Nutzungsplänen. Die kommunalen und kantonalen Nutzungsplanungen (Bauzonenplan, Gesamtplan, Erschliessungsplan, Lärmempfindlichkeitsstufen) werden mit dem vorgegebenen Datenmodell "SO_Nutzungsplanung_20171118" einheitlich erfasst. Dieses Datenmodell wurde am 5. Dezember 2016 vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. 2016/2147).

Ersterfassung

Die Ersterfassung der Daten der Nutzungsplanung erfolgt durch Planungs-, Vermessungs- oder Ingenieurbüros. Für die Erfassung steht eine Online-Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Arbeitshilfe wird nicht als abschliessendes, downloadbares Dokument verfügbar gemacht, sondern als laufend erweiterbare Sammlung von Fragen und Antworten. Diese Form trägt dem Umstand Rechnung, dass auch alle Fragen, die bei der Bearbeitung weiterer Gemeinden auftreten, laufend berücksichtigt werden können. Der Inhalt orientiert sich, soweit sich die Fragen auf einzelne Zonenarten oder Flächenkategorien beziehen, am Objektkatalog. Am Anfang jeder Ersterfassung hat das beauftragte Planungs-, Vermessungs- oder Ingenieurbüro den gemeindespezifischen Objektkatalog auszufüllen und dem/der zuständigen Kreisplaner/-in einzureichen.

Nachführung

Mit der Nachführung werden Aktualität und Bereinigung von Widersprüchen gewährleistet sowie die Datenqualität erhöht. Die Nachführung sämtlicher Nutzungsplanungsdaten erfolgt durch das Amt für Geoinformation (AGI). Die Nutzungsplandaten werden jeweils innert 10 Tagen nach Rechtskraft einer neuen Planung nachgeführt (§ 5 GeoIG, BGS 711.27 resp. § 5quater GeoIV, BGS 711.271). Damit diese Frist eingehalten werden kann, sind die digitalen Nutzungsplanungsdaten ab Mai 2022 bereits zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags durch die Gemeinde abzugeben. Nach Integration in den kantonalen Masterdatensatz publiziert das Amt für Geoinformation (AGI) die Daten im Web GIS.

Ein Spezialfall für die Nachführung liegt mit den Planungszonen nach § 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vor. Mit Planungszonen legt der Gemeinderat genau bezeichnete Gebiete fest, in denen keine baulichen Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden dürfen, die der laufenden Planung widersprechen. Planungszonen werden mit der Publikation der Auflage unmittelbar wirksam und sollen von jedem eingesehen werden können. Weil zu Planungszonen weder eine Vorprüfung noch eine Genehmigung durch den Kanton vorgesehen ist, liegt die Verantwortung für die Nachführung der Nutzungsplandaten bei der Gemeinde. Die Gemeinden haben deshalb sicherzustellen, dass die Abgrenzung der Planungszone und ein Protokollauszug möglichst rasch zur Nachführungsstelle des Kantons gelangen. Die Gemeinden liefern dazu den Gemeinderatsbeschluss inkl. Information zur Abgrenzung der Planungszone an die zuständigen Kreisplanenden. Wird die Planungszone aufgehoben, sind die Kreisplanenden ebenfalls zu informieren.

Technische Anforderungen an die Geodaten

  • Geometrie ist vektorisiert und georeferenziert
  • Koordinatenbezugssystem CH1903+ / LV95
  • Änderung ist klar (was ist neu / was wird ersetzt)
  • Attribute sind codiert gemäss Objektkatalog
  • Format INTERLIS (Modell «SO_Nutzungsplanung_20171118») zwingend bei Bauzonen-, Gesamtplänen und kommunalen Erschliessungsplänen im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrevision der Ortsplanung
  • Format GeoPDF, DXF/DWG oder Shapefile für übrige Pläne
  • INTERLIS: Transferdatei ist validiert (https://geo.so.ch/ilivalidator)
  • INTERLIS: Status bei Genehmigung = «inKraft»
  • INTERLIS: Status bei Vorprüfung und öffentliche Auflage = «laufendeAenderung»
  • Es sind nur die geänderten Objekte mit Genehmigungsinhalt abzugeben (bei Bedarf auch kommunale hinweisende Objekte).
  • Bei Sondernutzungsplänen und Planungszonen muss nur der Perimeter abgegeben werden
  • Planungszonen: Abgabe des Perimeters, sobald die Genehmigung durch die Gemeinde erfolgt ist.