Siedlungsstrategie
Am 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Mit der geänderten Rechtslage sind die Anforderungen an die kantonalen Richtpläne insbesondere im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen gestiegen. Aus diesem Grund hat das Bau- und Justizdepartement (BJD) eine kantonale Siedlungsstrategie als Grundlage für den kantonalen Richtplan entwickelt. Dabei hat das BJD die Bauzonengrösse und den Bedarf für die nächsten 15 Jahre für jede Gemeinde eingeschätzt. Diese Einschätzung erfolgte rein rechnerisch mit statistischen Daten. Sie wird mit den Gemeinden abgestimmt.
Die kantonale Siedlungsstrategie verfolgt folgende Ziele:
- Siedlungsgebiet (Bau- und Reservezonen) insgesamt nicht vergrössern
- Innenentwicklung vor Aussenentwicklung fördern
- Bauzonen bedarfsgerecht für die nächsten 15 Jahre festlegen
- Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung schaffen
Die Umsetzung der Ziele erfolgt zu einem grossen Teil mit den behördenverbindlichen Beschlüssen des Richtplankapitels S-1.1 Siedlungsgebiet und Bauzonen.
Der Regierungsrat hat die Siedlungsstrategie als Grundlage für den kantonalen Richtplan festgelegt (RRB Nr. 2015/1081 vom 30. Juni 2015).