Strategie Natur und Landschaft

Am 4. Dezember 2018 beschloss der Regierungsrat die Strategie Natur und Landschaft 2030+ (RRB Nr. 2018/1906). Sie richtet sich an die kantonalen Amtsstellen und zeigt auf, in welchen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes in den kommenden Jahren vordringlich Handlungsbedarf besteht.

Sie setzt nicht nur die Schwerpunkte, sondern regelt auch die Zuständigkeiten. Ziel ist ein effizienter, transparenter und zielführender Vollzug, welcher alle betroffenen Akteure im Natur- und Landschaftsschutz involviert.

Im Fokus der Strategie stehen vier Handlungsschwerpunkte: Qualität vorhandener naturnaher Lebensräume gezielt steigern, ökologische Vernetzung optimieren, Natur im Siedlungsraum fördern, Erholungsnutzung und Landschaftswerte gezielt in Einklang bringen. Diese beinhalten zwölf konkrete Handlungsfelder mit Massnahmen zur Umsetzung und entsprechenden Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung.

Die Strategie wird periodisch bilanziert. Dieses Vorgehen ermöglicht laufend auf neue Herausforderungen im Natur- und Landschaftsschutz einzugehen.

Das Amt für Raumplanung ist für den Umsetzungsprozess zuständig. Die Umsetzung der einzelnen Handlungsfelder liegt in der Zuständigkeit verschiedener Amtsstellen. Ein Gelingen der Massnahmen ist nur in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Gemeinden, Verbänden und Privaten möglich.

Natur im Siedlungsraum

Ein wichtiger Handlungsschwerpunkt der Strategie Natur und Landschaft 2030+ liegt bei der Förderung der Natur im Siedlungsraum.

Weltweit schwindet die Artenvielfalt. Dieser Trend ist auch in der Schweiz zu beobachten. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf. Der Rückgang naturnaher Lebensräume ist eine der Hauptursachen für den Verlust der Artenvielfalt. Die dicht besiedelte Schweiz steht im internationalen Vergleich vor besonderen Herausforderungen. Bisherige Anstrengungen zur Förderung der Artenvielfalt konzentrierten sich vorwiegend auf das Landwirtschaftsgebiet und die Naturschutzgebiete. Ein grosses Potential bieten Grünflächen im Siedlungsraum. Parks, Alleen, Gärten, Dächer, Fassaden, Parkplätze und viele weitere Flächen im Siedlungsraum können mit einer naturnahen Gestaltung wertvollen Lebensraum für eine erstaunliche Vielfalt einheimischer Tier- und Pflanzenarten auf kleinstem Raum bieten. Verbreitete Schotterflächen, Bodenversiegelung und viele exotische Pflanzen stehen aber vermehrt im Trend. Ein grosses Potential geht damit verloren.

Die Förderung naturnaher Grünflächen im Siedlungsraum stehen somit im Mittelpunkt der Handlungsfelder 9 und 10 der Strategie Natur und Landschaft 2030+: Der Kanton und die Gemeinden sorgen dafür, dass ihre Liegenschaften naturnah gestaltet, bewirtschaftet und gepflegt werden. Vorzeigebeispiele sollen generiert und kommuniziert werden.