Richtplancontrolling
Der kantonale Richtplan wird periodisch einem Controlling unterzogen, damit seine Wirkung beurteilt und ein allfälliger Handlungsbedarf abgeleitet werden kann. Im Beschluss A-6.1.1 des Richtplans ist festgelegt, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat einmal pro Legislatur Bericht über den Stand der kantonalen Richtplanung (Vollzugs- und Zielcontrolling) erstattet. Ausserdem hat der Kanton gemäss Art. 9 Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) alle vier Jahre über den Stand der Richtplanung, über deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen zu orientieren (Beschluss A-6.1.2).
Das Richtplancontrolling 2023 konzentriert sich auf die Entwicklung ab 2010/2011, mit einem spezifischen Fokus auf den Zeitraum seit der Gesamtüberarbeitung des Richtplans. Es zeigt auf, wie mit dem Richtplan gearbeitet wird (Vollzugscontrolling) und ob die räumliche Entwicklung in Richtung der gesteckten Ziele verläuft (Zielcontrolling).