Umsetzung RPG 2
Strategie zur Umsetzung der Stabilisierungsziele gemäss RPG 2
Am 29. September 2023 haben National- und Ständerat die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision (RPG 2) des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) verabschiedet. Die entsprechende Referendumsfrist ist am 15. Februar 2024 unbenutzt verstrichen. Die Gesetzesrevision diente als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)». Diese ist nach Ablauf der Referendumsfrist von RPG 2 definitiv zurückgezogen worden. An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat die revidierte Raumplanungsverordnung verabschiedet. Er setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Der erste Teil gilt ab 1. Januar 2026, der zweite Teil ab 1. Juli 2026.
Das grundlegende Ziel von RPG 2 ist es, ausserhalb der Bauzonen die Zahl der Gebäude und den Umfang der versiegelten Flächen in ihrem Wachstum zu begrenzen. In der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) hat der Bundesrat dieses Wachstum auf maximal 2 Prozent pro Kanton festgelegt – und zwar gegenüber dem Stand am 29. September 2023. Das maximal noch zulässige Wachstum von höchstens 2 Prozent wird als Stabilisierungsziel bezeichnet. Für jeden Kanton hat der Bund einen Ist-Zustand der Anzahl Gebäude und des Umfangs an versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen berechnet (Stand 29. September 2023): den sogenannten Referenzwert. Gemäss Anhang 1 der RPV beträgt der Referenzwert für den Kanton Solothurn 11'307 Gebäude und 840 Hektaren Versiegelung. 2 % der Referenzwerte entsprechen 226 Gebäuden und 16.8 Hektaren versiegelter Fläche.
Um diese Stabilisierungsziele einzuhalten, setzt der Regierungsrat auf eine Kombination von kurzfristig umsetzbaren Massnahmen und einer längerfristigen Strategie.
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