Öffentliche Planauflage

Kantonaler Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung "Nationale Verteilzentrale NVZ Coop"

Gestützt auf §§ 15 ff., §§ 44 - 47 und §§ 68 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG; BGS 711.1) sowie Art. 1 und 2 ff. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 (UVPV; SR 814.011), wird die nachfolgend aufgeführte kantonale Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Kantonaler Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung «Nationale Verteilzentrale NVZ Coop»

  • Teilzonenplan, 1:1’200
  • Zonenvorschriften
  • Erschliessungs- und Gestaltungsplan, 1:1’000
  • Sonderbauvorschriften.

Orientierend können zudem folgende Unterlagen eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Richtprojekt (Bericht Vision 2030+, Situation und Schnitte)
  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
  • Anhörungs- und Mitwirkungsbericht
  • Umweltverträglichkeitsbericht (inkl. separates Dokument mit Beilagen)
  • Entwässerungskonzept (Situation, Dimensionierung Versickerungsanlage Anlieferung und Dimensionierung Versickerungsmulde Parkhaus)
  • Mobilitätskonzept
  • Löschwasserrückhaltekonzept.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Die Unterlagen können von Freitag, 27. Februar 2026 bis Montag, 30. März 2026 auf den Gemeindeverwaltungen von Wangen bei Olten und Rickenbach sowie im Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Die Einsprache ist an folgende Behörde zu richten: Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn.

Kantonaler Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung «Paketzentrum Härkingen PZH»

Gestützt auf §§ 15 ff., §§ 44 - 47 und §§ 68 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG; BGS 711.1) sowie Art. 1 und 2 ff. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 (UVPV; SR 814.011), wird die nachfolgend aufgeführte kantonale Nutzungsplanungwährend 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Kantonaler Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung «Paketzentrum Härkingen PZH»

  • Teilzonenplan, 1:1’000
  • Zonenvorschriften
  • Erschliessungs- und Gestaltungsplan, 1:500
  • Sonderbauvorschriften.

Orientierend können zudem folgende Unterlagen eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Richtprojekt PZH
  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
  • Umweltverträglichkeitsbericht
  • Grundlagenbericht Verkehr
  • Mobilitätskonzept
  • Störfallabklärungen.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Die Unterlagen können von Freitag, 20. Februar 2026 bis Montag, 23. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung von Härkingen sowie im Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen sind ab Beginn der öffentlichen Auflage auch auf der Internetseite des Amtes für Raumplanung aufgeschaltet (arp.so.ch).

Die Einsprache ist an folgende Behörde zu richten: Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn.

Amt für Raumplanung

Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00