Öffentliche Planauflage
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Revitalisierung Wildbach
Gestützt auf §§ 15 ff., §§ 39 Abs. 4 ff., §§ 44 - 47 und §§ 68 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG; BGS 711.1) und Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) sowie Art. 8 bis 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF; SR 923.0) wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Revitalisierung Wildbach
- Kant. Erschliessungs- und Gestaltungsplan, Situation 1:1’000
- Sonderbauvorschriften
- Bauprojekt
Orientierend können zudem folgende Unterlagen eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungs- und technischer Bericht
Dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung nach § 39 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz zu.
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Die Unterlagen können von Donnerstag, 22. Januar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung von Langendorf sowie im Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Die Unterlagen sind ab Beginn der öffentlichen Auflage auch auf der Internetseite des Amtes für Raumplanung aufgeschaltet (arp.so.ch).
Einsprachen sind an folgende Adresse zu richten:
- Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Revitalisierung Wildbach: Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00