Formulare

Die Meldeformulare zur Wahrnehmung der gesetzlichen Meldepflicht nach Art. 20 und Art. 62 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sind als PDF-Datei oder als Online-Formular erhältlich.

Das Meldeformular für die Pilzkontrolleurinnen und Pilzkontrolleure kann als Word-Datei heruntergeladen werden.

Für die Selbstkontrolle stellen wir den Betrieben eine Reihe von Arbeitsanweisungen und Kontrollformularen zur Verfügung. Diese können als PDF-Dokumente direkt ausgedruckt oder als Word-Dokumente individuell auf den eigenen Betrieb angepasst werden.

Meldung Lebensmittelbetrieb

Meldung Lebensmittelbetriebe

Beschreibung

Wer mit Lebensmitteln umgeht, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung. Betriebe, die Tätowierungen, Piercing oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. 

Formulare

Online-Formular

Meldung TRACES Bestimmungsbetriebe

Meldung TRACES Bestimmungsbetriebe

Beschreibung

Ihr Lebensmittelbetrieb wird durch die Lebensmittelkontrolle im System TRACES als Bestimmungsbetrieb zum Import von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) registriert. Im Falle einer Mutationsmeldung werden die neuen Daten ins System TRACES übernommen.

Formulare

Online-Formular

Arbeitsanweisungen

Pilzkontrolle