Hintergrund: Asbestopfer sind derzeit nicht ausreichend durch Versicherungsleistungen gedeckt. Deshalb wurde die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer gegründet. Da Arbeitnehmer keine Verantwortung für durch Asbest verursachte Krankheiten übernehmen können und es sich bei diesen Krankheiten nicht um Unfälle handelt, soll deren existentielle Sicherheit über die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten sichergestellt werden. Die Suva könnte die Zuschüsse an diese Stiftung leisten, ohne das Gewinnausschüttungsverbot zu verletzen. Diese Zuschüsse würden aus Ertragsüberschüssen der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten finanziert. Auf diese Weise kann die existenzielle Sicherung der Asbestopfer in Zukunft unterstützt werden.
Medienmitteilung
Finanzierung für Asbestopfer soll gesetzlich verankert werden
- 05.03.2024