Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)

Ziele

Der fakultative Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur richtet sich an zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche. Der HSK-Unterricht fördert gezielt die Erstsprache, die Entwicklung und Festigung der Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie das Wissen über die Sprachregion. Wenn Kinder ihre Herkunftssprache gut beherrschen, ist die eine wichtige Grundlage für den erfolgreichen Erwerb der Deutschen Sprache. Somit stärkt der HSK-Unterricht die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration.

Organisation

Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten oder privaten Trägerschaften angeboten. Diese freiwilligen Kurse beginnen frühestens in der zweiten Primarklasse und können bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern.

Elterninformation und Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei den Trägerschaften.

Flyer in diversen Sprachen

Zeugniseinträge

Gemäss § 42 des Volksschulgesetzes kann der Besuch der HSK-Kurse in der schriftlichen Beurteilung vermerkt werden.

Rechtliche Grundlagen